richtig oder falsch? – lesen Sie die Wappenbeschreibung
Im Jahre 1953 wurde nach Beschluss der Gemeindevertretung die Führung eines Ortswappens unter Verwendung des alten Ebersbacher Gerichtssiegelbildes (führte Ebersbach bereits im 16. Jahrhundert) beantragt und vom Hessischen Minister des Inneren am 30.10.1953 genehmigt. Die Genehmigungsurkunde hat folgenden Wortlaut:
„Ich erteile hiermit der Gemeinde Ewersbach im Dillkreis, Regierungsbezirk Wiesbaden, gemäß § 14 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung vom 25. Februar 1952 (GVBl I. S. 11) die Genehmigung, das nachstehend beschriebene Wappen zu führen:
Wappenbeschreibung:
In Gold über einen blauen Bach ein nach rechts schreitender schwarzer Eber<<.“
Aufgrund der Beschlüsse der Gemeindevertretung Dietzhölztal vom 28.02.1974 und 21.12.1981 wurde beim Hessischen Minister des Inneren die Weiterführung des bisherigen Ewersbacher Wappens durch die Gemeinde Dietzhölztal beantragt.
Mit Erlass vom 18.02.1982 hat der Hessische Minister des Inneren folgende Genehmigung erteilt:
„Der Gemeinde Dietzhölztal im Lahn-Dill-Kreis, Regierungsbezirk Gießen, ist gemäß § 14 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung vom 01. April 1981 (GVBl I. S.66) das nachstehend beschriebene […] Wappen […] genehmigt worden, das bis zum Zusammenschluss der Gemeinden Ewersbach und Steinbrücken am 01. Februar 1971 von der früheren Gemeinde Ewersbach geführt wurde:
Wappenbeschreibung:
In Gold über einen blauen Bach ein nach rechts schreitender schwarzer Eber<<.“
zur Erklärung des Wappens…